Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen; mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.
Neben diesen Kriterien der Bodenhaltung gilt, dass den Tieren zusätzlich in der Freilandhaltung tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten wird .
Unsere Eier aus Freilandhaltung kommen aus kontrollierten Betrieben, und tragen das KAT-Kontrollsiegel. Sie unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen durch ein unabhängiges Lebensmittel-Labor.
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